Musicstar GmbH alte Forderungen werden von der uniscore Forderungsmanagement GmbH eingetrieben!
30.04.2012 von admin
Abgelegt unter Abofalle, Allgemein, Inkasso, Musicstar GmbH, Neues und Aktuelles
Achtung: Wie einige ehemalige Kunden der Musicstar GmbH berichten, werden alte und längst stornierte, vor allem ungültige Forderungen der Musicstar GmbH nun von der uniscore Forderungsmanagement GmbH (nur eine Inkassofirma) eingetrieben. Die Forderungen sind nicht gerechtfertigt, sofern diese aus der bekannten Abofalle hervorgegangen sind und sollten auf keinen Fall bezahlt werden. Mahnbescheid abwarten und fristgemäß diesem widersprechen, reicht um der uniscore die Luft zu nehmen. Wer die unberechtigten Forderungen nun über die uniscore Forderungsmanagement GmbH einfordert ist noch unklar.
Die Forderungen stammen noch aus den ehemaligen Aktivitäten der Musicstar GmbH, damals wurden Gutscheine für kostenlose Musikdownloads auf diversen Markenprodukten angeboten. Per Newsletter wurden anschliessend ca. 250.000 Kunden in die Abofalle gelockt. Die damals von der Musicstar GmbH beauftragte Inkassofirma, stellte nach vielen Protesten die Zusammenarbeit mit der Musicstar GmbH endlich ein. Die Erklärung der Inkassofirma finden Sie unter http://www.web2select.de/blog/libereco-offizielle-pressemitteilung-u-a-zu-musicstar/. Sämtliche Beiträge zur Musicstar GmbH können unter http://www.web2select.de/blog/kategorie/musicstar-2/ nachgelesen werden.
Die Musicstar GmbH hat am 31.12.2011 Insolvenz beantragt. Nun liegt der Verdacht nahe, das der Rechtanwalt, welcher mit der Durchführung der Insolvenz vom Amtsgericht beauftragt wurde, diese Forderungen an die Uniscore verkauft oder zum inkassieren beauftragt hat. Weiter könnte auch die ehemals mit der Inkassierung beauftragte Inkassofirma aus Erkrath die Forderungen an uniscore verkauft oder diese beauftragt haben.
Die Homepage der Musicstar GmbH musicstar.de besitzt die 01075 Telecom GmbH dessen Geschäftsführer Tillmann Raith, der der Ex-Ex-Geschäftsführer der insolventen Musicstar GmbH ist. Er versucht nun über eine direkte Weiterleitung auf musicload.de Geld durch die Werbung neuer Kunden für Musicload zu verdienen (Update: Die Weiterleitung zu Musicload wurde wieder gelöscht, scheinbar ist Herr Raith ein aufmerksamer Leser meines Blogs). Ein Impressum auf der Homepapge musicstar.de fehlt und auch ein Hinweis auf die Weiterleitung ist nicht vorhanden. Herr Raith scheint leider nicht informiert zu sein, welche Gesetze in Deutschland zu beachten sind, wenn man eine Homepage betreibt und fremden Content einbindet, bzw. direkt weiterleitet. Einfach schnell ein paar Euro zu machen, scheint das Credo von Herrn Raith zu sein. Die Einhaltung von öffentlichen Versprechungen (SAT1 Akte 2011) scheinen dem Herrn am Allerwertesten vorbei zu gehen. Mehr war und ist auch nicht zu erwarten gewesen. Aber so haben wir Herrn Raith in der Vergangenheit kennengelernt – immer wieder mal was Neues, auch wenn es eine Luftnummer wird.
Stellungnahmen zu den Vorwürfen werden gerne entgegen genommen und Erklärungen hier auf Wunsch veröffentlicht. Diese sind schriftlich abzugeben, von telonischem Kontakt bitte ich abzusehen.
Musicstar GmbH – Insolvenz
17.02.2012 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Bereits am 31.12.2011 hat das Insolvenzgericht Dortmund die Insolvenz der Firma Musicstar GmbH eröffnet.
Verwalter: Rechtsanwalt Herr Carsten Koch, FA InsR 44135
Aktenzeichen: 256 IN 163/11
Eröffnung: 31.12.2011
LiberECO – offizielle Pressemitteilung zur Musicstar GmbH
30.11.2011 von admin
Abgelegt unter Inkasso, Musicstar GmbH
liberECO Inkasso mit Qualitätssiegel „Faires Inkasso“ ausgezeichnet
Die liberECO payment solutions KG aus Erkrath wird als erster Anbieter von fairen und transparenten Inkassodienstleistungen mit dem Qualitätssiegel „Faires Inkasso“ ausgezeichnet. Die Übergabe des Zertifikats sowie die Freischaltung der Hinweisstelle auf der Webseite www.faires-inkasso.de erfolgt am 1. Dezember 2011.
„Die unabhängige Überprüfung bestätigte unsere Bemühungen, im Inkasso klare Maßstäbe in Bezug auf faires Verhalten gegenüber Schuldner, Mandanten und Mitarbeitern zu setzen“, so Frank Thomaschowski, Geschäftsführer von liberECO. „Mit dem Zertifikat Faires Inkasso können wir nun auch Mandanten und Schuldnern glaubhaft vermitteln, dass wir unseren Kundenservice ernst nehmen. Zusätzlich bietet das Qualitätssiegel nun den Vorteil, uns von Mitbewerbern im Inkassomarkt positiv abheben zu können.“ Und Ralf Teuber, Leiter der Zertifzierungsstelle ergänzt: „Mit der Zertifizierung beweist liberECO seine Bereitschaft, die Kriterien für Fairness im Inkasso dauerhaft einzuhalten und sich dabei auch der Kontrolle durch die Öffentlichkeit zu stellen. Damit setzt das Unternehmen ein deutliches Zeichen an die Auftraggeber, für die der Schutz ihrer Reputation und Kundenbeziehungen entscheidende Kriterien bei der Wahl ihres Inkassopartners sind.”
liberECO beendet Zusammenarbeit mit Musicstar
Im Rahmen der Zertifizierungsgespräche hat liberECO sich entschieden, die Zusammenarbeit mit der Musicstar GmbH mit sofortiger Wirkung zu beenden. Geschäftsführer Frank Thomaschowski reagiert damit auf die aktuellen Entwicklungen bei Musicstar sowie auf die Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit den Forderungen der Musicstar GmbH: „Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebs ist nicht mehr gewährleistet, dass Verbraucherbeschwerden durch die Musicstar GmbH zeitnah bearbeitet werden. Daher ist für uns die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit der liberECO mit diesem Unternehmen nicht mehr gegeben“.Ralf Teuber bewertet dieses Vorgehen positiv: „Faires Inkasso hält diese Entscheidung für einen vorbildlichen Schritt in die richtige Richtung. Ziel des Zertifizierungsprogramms ist es schließlich, durch konsequente Transparenz und öffentliche Kontrolle den Ruf der Inkassobranche nachhaltig zu verbessern“.
Über das UnternehmenÜber liberECO
Die liberECO payment solutions KG, mit Sitz in Erkrath bei Düsseldorf, ist der kompetente und zuverlässige Partner für alle Bereiche des internationalen Forderungsmanagements. Dabei bietet liberECO elektronische Lösungen sowohl für Onlinehändler, als auch für Forderungen, die nicht aus dem klassischen Onlinehandel stammen. Das 2001 gegründete Unternehmen realisiert bereits seit mehreren Jahren erfolgreich den Forderungseinzug für nationale und internationale Webangebote von weltweit agierenden Unternehmen.
Hinter liberECO steht ein erfahrenes Team aus langjährigen Profis, die maßgeschneiderte Lösungen für alle Forderungsansprüche entwickeln. Die Anforderungen der Kunden sind oft sehr unterschiedlich. Ob junges Unternehmen, Mittelständler oder Konzern – die umfassende Produktpalette der liberECO bietet für jede Aufgabe die richtigen Instrumente.
liberECO ist als Inkassounternehmen beim OLG Düsseldorf registriert und Mitglied des Bundes deutscher Inkasso Unternehmer (BDIU).
Weitere Infomationen: www.libereco-inkasso.deÜber das Zertifikat „Faires Inkasso“
Das Konzept der Zertifizierung „Faires Inkasso“ kombiniert Elemente klassischer Zertifizierungsprogramme mit den Vorteilen webbasierter Bewertungssysteme. Die Basis der Zertifizierung bildet dabei eine Selbstverpflichtung mit klaren Kriterien, deren Einhaltung von der Zertifizierungsstelle vor Ort geprüft wird.
Fairness lässt sich aber nicht an internen Prozessen, Mitarbeiterschulungen oder Reportingmöglichkeiten messen, sondern muss von den Unternehmen Tag für Tag neu gelebt werden. Daher beschränkt sich die Zertifizierung nicht auf eine einmalige Bestandsaufnahme, sondern betrachtet das tägliche Handeln der Inkassodienstleister.
Um dies zu gewährleisten, gibt Faires Inkasso dem Verbraucher die Möglichkeit, sich bei der Zertifizierungsstelle zu melden, sollte doch einmal etwas schief laufen. Die Hinweise werden geprüft und mit dem zertifizierten Anbieter besprochen. Das Ergebnis der Prüfung sowie ein Bericht über die Gespräche mit dem Anbieter und die Maßnahmen von Faires Inkasso, werden dann auf der Webseite www.faires-inkasso.de veröffentlicht.Weitere Informationen zu dem Zertifizierungsprogramm und der Beschwerdestelle für angenommene Verstöße erhalten Sie auf www.faires-inkasso.de.
Die Pressemitteilung als PDF.
PS: Vielen Dank an Herrn Teuber von www.mahnportal.net für die Zusendung und Bereitstellung der Pressemitteilung.
Auch von mir ein Lob an LiberECO, wie ich gestern erfahren habe, hat LiberEco einer betroffenen Kundin von Musicstar telefonisch zugesagt, die zu Unrecht bezahlte Forderung an die Kundin nebst Gebühren zurück zu überweisen.
Musicstar.de – Inkassofirma LiberEco hat die Zusammenarbeit mit der Musicstar GmbH gekündigt!
28.11.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
liberECO payment solutions KG soll laut Herrn Teuber von www.mahnportal.net die Zusamenarbeit mit der Musicstar GmbH aufgekündigt haben. Herr Teuber rief mich am Freitag den 25.11.2011 an und erklärte mir das LiberEco keine aktuellen Rechnungen mehr für Musicstar von Kunden inkassieren / einfordern wird. Herr Teuber sagte mir telefonisch am Freitag zu, das die offizielle Pressemitteilung noch an meine Email zur Veröffentlichung gesendet werden würde. Sobald die Pressemitteilung bei mir eintrifft, wird diese hier im Blog veröffentlicht. LiberEco hat Herrn Teuber gebeten, mich über diese Neuigkeiten persönlich zu informieren. Herr Teuber ist Betreiber von www.mahnportal.net und www.faires-inkasso.de.
Mahnportal.net veröffentlichte auch die Pressemitteilung zum Fall DLV Media GmbH (Deutscher Losclub) und LiberEco. Das Inkassounternehmen hatte darin erklärt, das die Zusammenarbeit mit der DLV sofort eingestellt wurde und die Forderungen für unberechtigt erklärt. Quelle: http://www.mahnportal.net/news/story/libereco-inkasso-entschuldigt-sich-mahnschreiben.html
Mahnportal.net riet LiberEco die Zusammenarbeit mit der Musicstar GmbH einzustellen. Die Geschäftsleitung von LiberEco hat sich nach ausgiebiger Überlegung schnell zu diesem Schritt entschieden und die Zusammenarbeit mit der Musicstar GmbH gekündigt.
Der Musicstar GmbH wird dieser Entschluß sicherlich nicht gefallen haben, so ist es denkbar, das die Musicstar ein anderes Inkassounternehmen beauftragen könnte, die Forderungen bei den Kunden weiter einzutreiben. Sollte dies künftig der Fall sein, so würde ich weiterhin nicht bezahlen und mich nicht einschüchtern lassen.
Die Musicstar GmbH hat den Betrieb eingestellt! – 17.11.2011
17.11.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Heute erreichte mich die Nachricht, das die Geschäftsleitung der Musicstar GmbH den Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres suspendiert hat.
Die Geschäftsleitung lässt mitteilen, dass der Internetauftritt der Fa. musicstar GmbH bis auf Weiteres suspendiert wird.
Dies bedeutet das Musicstar den Betrieb eingestellt hat.
Die Inkassofirma LiberEco aus Erkrath hat mir heute telefonisch auf meine Anfrage mitgeteilt, das LiberEco weiterhin die Forderungen bei den Kunden eintreibt. Ich teilte LiberEco mit, das die Homepage der Musicstar GmbH nicht mehr zu erreichen ist. Dennoch, so sagte man mir läuft der Betrieb beim Inkasso LiberEco weiter wie bisher. Das die Kunden eine bezahlte Flat nicht mehr nutzen können, interessiert bei LiberEco niemanden. Weitere Fragen soll ich an den Support von Musicstar richten.
Mir lies es dann doch keine Ruhe und ich rief bei LiberEco ein zweites Mal an und wurde mit Frau Hillebrand von LiberEco verbunden.
LiberEco ist bekannt, das Musicstar den Betrieb bis auf Weiteres eingestellt hat. Gut zu hören, dachte ich mir, das diesmal auch LiberEco von Musicstar informiert wurde. Ich stelltee Frau Hillebrand die Frage, die alle Musicstar-Kunden interessiert. Werden die Kunden, welche eine Flat freiwillig oder unfreiwillig gebucht haben, weiterhin Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von LiberEco erhalten, obwohl die Homepage von Musicstar nicht mehr zu erreichen ist und somit auch keine Flat genutzt werden kann?
Das Gespräch war sehr freundlich und aufschlußreich, dennoch verwies mich Frau Hillebrand, meine Fragen schriftlich per Email zu stellen, sie wird meine Fragen an die entsprechende Stelle im eigenen Haus weiterleiten.
Ich bin auf die schriftliche Antwort von LiberEco gespannt und werde diese hier allen mitteilen.
Musicstar.de – Inkassomahnung durch LiberECO
14.11.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Diese Mahnung von LiberEco für Musicstar wurde mir von einem Kunden zur Verfügung gestellt. Bitte lassen Sie sich nicht durch solche Mahnungen einschüchtern. Der Kunde hat mir geschrieben, das er die Musik mit Gutscheinen von Herlitz bezahlt hat. Dennoch werden ihm die Musikdownloads von Musicstar durch die unseriöse Inkassofirma liberECO payment solutions KG in Rechnung gestellt.
Erkrath, 03.11.2011
liberECO INKASSO . Postfach 3309 . 40683 Erkrathregistriertes Inkassounternehmen nach RDGmusicstar GmbH, Ruhrallee 9, 44139 DortmundINKASSOMAHNUNGSehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,
die Firma musicstar GmbH, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund hat die bisher gegen Sie bestehende offene Forderung an uns zwecks Einziehung abgetreten.Wir fordern Sie hiermit auf, die nachstehend aufgeführte Forderung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.11.2011 auf unser Konto 210 657 300 bei der Commerzbank Gera, BLZ 830 400 00 unter Angabe des Aktenzeichens xxxxx und der Kundennummer xxxxx einzuzahlen. Achten Sie bitte auf die Richtigkeit dieser Daten, da Sie das Risiko dafür tragen, wenn Ihre Zahlung wegen Falscheingabe nicht zugeordnet werden kann.
Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzugs sind Sie gemäß §§ 286 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Erstattung der durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten verpflichtet.Sollte nach Ablauf dieser Frist die von Ihnen geschuldete Forderung nicht in voller Höhe auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen und ggf. das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Denken Sie daran, dass jede Zahlungsverzögerung bzw. gerichtliche Schritte weitere Kosten für Sie verursachen, die bei pünktlicher Zahlung vermieden werden können.
Forderungsaufstellung
Hauptforderung / musicstar.de
Re-Nr: xxxxxxxx
Gesamt9,98 EUR
9,98 EUR
Zinsen 0,04 EUR
Inkassokosten 32,50 EUR
Postentgeltpauschale 6,50 EUR
Gesamtforderung per 03.11.2011 49,02 EUR
abzgl. geleisteter Zahlungen 0,00 EUR
Zahlbetrag 49,02 EUR
Beachten Sie bitte ferner, dass im Fall einer Teilzahlung zunächst – gemäß § 367 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) – die Inkassokosten, dann Zinsen und erst zum Schluss die Hauptforderung angerechnet werden. Trotz einer ggf. anderen Anrechnungsbestimmung Ihrerseits verbleibt es bei der o.g. Tilgungsreihenfolge.Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass wir gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG die zur Durchführung unseres Einzugsmandats notwendigen Daten zu Ihrer Person wie Name, Adresse, ggfs. Voranschriften und Geburtsdatum, sowie Daten zum Stand der Vorgangsbearbeitung (z.B. Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) speichern.Mit freundlichen GrüßenliberECO INKASSO
- Rechtsabteilung -
Auch eine Inkassofirma kann keine Zahlungen zu unrecht verlangen. Niemand muß eine Rechnung bezahlen, wenn der Einkauf mit Gutscheinen bezahlt wurde. Solche Mahnungen einfach ignorieren und wie bereits mehrfach empfohlen, abwarten, bis ein Mahnbescheid vom Gericht eintrudelt. Dem Mahnbescheid umgehend widersprechen. Ansonsten nicht weiter ärgern und abwarten. Wie aus der Mahnung zu erkennen ist, ist der Betrag bereits deutlich gestiegen. Mit jeder weiteren Mahnung werden diese Kosten weiter steigen, so verdient eine Inkassofirma Geld. Egal welche Kosten auch verlangt werden, nicht einfach bezahlen oder sich gar auf eine Ratenzahlung einlassen. Eine Ratenvereinbarung ist ein Eingeständnis und bedeutet, das man die Forderung akzeptiert. Deshalb nicht antworten und sich schon gar nicht auf irgendetwas einlassen. Sammelt die Rechnungen und Mahnungen und heftet die ordentlich ab, nicht einfach wegwerfen.
Musicstar.de – Abzocke geht weiter – Gib mir Deine Bankdaten
09.10.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Wiedermal gibt es einen neuen Newsletter von Musicstar.de
Die Kunden werden darüber infomiert, das Musicstar die Rechnungen einfacher und unkomplizierter per Lastschrift einziehen will.
Diesmal befindet sich kein Link in der Email, das auf eine Abofalle hinweißt. Der Newsletter ist weiter unten nachzulesen.
Allerdings, warum greift nun das Lasschriftverfahren wieder? Das Lastschritverfahren griff die ganze Zeit.
Kunden, die Gutscheine für kostenlose Musik-Downloads hatten, brauchen keine Bankdaten eingeben.
Nun wird versucht über diesen Weg, an die Bankdaten der Kunden zu gelangen.
Was steckt dahinter?
Es ist klar, Kunden die kein Abo haben, bekommen laut meiner Informationen dennoch eine Rechnung für ein Abonnement, das sie nie abgeschlossen haben.
Hat der Kunde seine Bankdaten angegeben, wird Musicstar die Inkassofirma LiberEco weiterhin beauftragen, die Beträge für die angeblich abgeschlossenen Abos von Kunden per Lastschrift einzuziehen.
Wer hat den Newsletter bekommen?
Jeder Kunde von Musicstar müsste diesen Newsletter bekommen haben. Egal ob Sie schon einmal Ihre Zahlungsdaten eingegeben haben oder nicht.
Der Newsletter müsste schätzungsweise an über 250.000 Kunden verschickt worden sein.
Was soll man dagegen unternehmen?
Sofern von Ihrem Bankkonto (vorausgesetzt, Sie haben in Ihrem Kunden-Account Ihre Bankdaten mal in der Vergangenheit eingetragen) irgendwelche Beträge von LiberEco eingezogen werden, so veranlassen Sie sofort Ihre Bank, den Betrag zurückzubuchen. Wenn Sie Onlinebanking nutzen, so steht ggf. auf Ihrer Bankseite, “Lastschrift zurück geben”. Alle Kunden, die keine Bankdaten im Kundenaccount bei Musicstar.de eingetragen haben, sollten der Bitte, die Bankdaten einzugeben, nicht nachkommen. Also, keine Bankdaten eingeben! Geben Sie auch bei Musicstar keine Kreditkartendaten ein!
Musicstar ist die reinste Abzocke. Versprechen von Musicstar sollte niemand trauen. Die sind keinen Pfifferling wert.
Meine Tipps:
Ignorieren Sie den Newsletter von Musicstar, geben Sie keine Bankdaten oder Kreditkartendaten ein. Abgebuchtes Geld sofort wieder zurückbuchen lassen. Schreibt Ihnen Musicstar, das die Lastschrift nicht durchgeführt werden konnte, ignorieren Sie diese Email, speichern Sie aber unbedingt jede Email von Musicstar oder LiberEco sicher ab. Wer denkt, der Fall Musicstar hat sich für Ihn erledigt, der irrt sich gewaltig. Warum? Musicstar löscht keine Kundendaten, auch nicht von angeblich gekündigten und gelschten Accounts, selbst wenn Ihnen dies per Email bestätigt wurde, das Ihr Kundenaccount gelöscht wurde, ist dies eine freche Lüge. Der Datenschutz lässt grüßen. Machen Sie Screenshots von Ihrem Kundenaccount! Ein weiterer Rat, schreiben Sie Musicstar oder LiberEco nicht zurück, es bringt Ihnen nichts als, das Sie sich über diese Abzocker ärgern. Bezahlen Sie nichts, warten Sie ab, bis Ihnen Musicstar einen Mahnbescheid durch das Gericht zustellen lässt. Gegen diesen Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Gericht) müssen Sie schnellstens innrhalb von 14 Tagen einen Widerspruch einlegen. Ein Vordruck für einen Widerruf liegt jedem Mahnbescheid bei.
Sollte Ihnen Musicstar oder LiberEco mitteilen, das Sie Kosten für die fehlgeschlagene Rücklastschrift bezahlen müssen, dann stimmt dies auch nicht. Bankrücklastschriften dürfen nicht an Kunden weiterberechnet werden, das ist unternehmerisches Risiko. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch wenn jede Rechnung immer höher wird. Das soll Sie einfach dazu “zwingen”, das Sie doch noch das Geld “freiwillig” überweisen. Falls Sie die Aufforderung bekommen, das Geld zu überweisen, weil die Lastschrift von Ihrer Bank nicht ausgeführt wurde, dann bezahlen Sie nicht! Überweisungen an Musicstar heißt Geld zum Fenster raus werfen. Überweisungen können auch nicht wieder zurück gebucht werden.
Wenn ich nicht bezahle, kann das negative Folgen für mich haben?
Nein! Musicstar oder LiberEco können Ihnen gar nichts anhaben. Die pusten sich nur auf und versuchen Sie einzuschüchtern, damit Sie brav bezahlen.
Ein Eintrag bei der Schufa kann LiberEco nicht veanlassen, auch solche Behauptungen sind nur Einschüchterungsversuche, damit man Sie zur Zahlung überzeugen kann.
Niemand hat irgendwelche Konsequenzen von Musicstar oder LiberEco (Die Inkassofirma) zu befürchten.
Hier nun der Newsletter der Musicstar GmbH vom 09.10.11 03:25:02
Wichtige Kundeninformation:
Heute haben wir eine wichtige Information für Sie:
laut ihrem Status in Ihren hinterlegten Stammdaten bei musicstar stehen Sie auf Bank- /Kreditkarteneinzug mittels Lastschriftverfahren.Sollten Sie nun in der Vergangenheit via Rechnung aufgefordert worden sein, fällige Beträge zu überweisen, so informieren wir Sie heute, dass zukünftig und ab sofort aufgrund der Vereinfachung und Vereinheitlichung unserer Abrechnungssystematik das Lastschriftverfahren wieder greift. Dieser Ansatz ist, so hoffen wir, auch in Ihrem Sinne.
Sollten in ihrer hinterlegten Kundendatei Ihre Kontodaten noch nicht
eingetragen sein, so würden wir Sie bitten, dies bis zum 16.10.2011 nachzuholen.Mit freundlichen Grüßen
Ihr musicstar Team
Musicstar.de – Kundenmeinungsaustausch unmöglich – Facebook-Fanpage weg – hier ist sie zu sehen?!
03.10.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Die Pinwand der Musicstar-Fanpage kann beim schwarzen Schaf angeschaut werden. Die Pinwand wurde als Bild gespeichert!
So kann sich jeder selbst davon überzeugen, was in jüngster Vergangenheit bei Musicstar.de geschehen war.
Kunden konnten sich untereinander über Musicstar.de austauschen, dies wurde auf der Facebook Fanpage und bei Wer-kennt-wen.de ausgiebig genutzt.
Seitdem aber Musicstar, die Fanpage und die Gruppe bei wer-kennt-wen deaktiviert oder gelöscht hat, können sich die Kunden von Musicstar nicht mehr austauschen.
Hier wird eisern von Musicstar jeder möglicher Kontakt unter den Kunden unterbunden. Von Musicstar erfährt man rein gar nichts.
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Musicstar – Das schwarze Schaf hakt nach – Wurde Ihre Kundenrechnung storniert?
23.09.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Das schwarze Schaf hakt nach und möchte alle Kunden von Musicstar bitten, sich zu melden.
Frage: Wurde Ihre Rechnung von Musicstar.de storniert?
Hat Musicstar Ihnen schriftlich erklärt, das man sämtliche Forderungen gegen Sie liebe Leser storniert hat?
Über ein Feedback, auch im Interesse aller anderen betroffenen Musicstar-Kunden, würde ich mich freuen.
Sollte Musicstar seine Versprechungen wirklich einhalten, so bitte ich alle Musicstar-Kunden dies hier zu bestätigen.
Einfach einen Kommentar hier hinterlassen. Vielen Dank für Eure Infos und Rückmeldungen.
Musicstar.de – Mitgliedschaft nach Telefonat gekündigt. Geht doch.
15.09.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
Am 12.09.2011 habe ich nochmals bei der Inkassofirma “liberECO payment solutions KG” angerufen.
Tage zuvor hatte ich per Email-Einschreiben und per Fax mit Sendenachweis eines externen Servicedienstleister
nochmal gegen die vorangegangene Rechnung Einspruch erhoben und sämtliche Forderungen zurückgewiesen.
Mein Schreiben habe ich formfrei und ohne die Nutzung einer Vorlage geschrieben.
Die Kosten für ein Einschreiben habe ich mir gespart, denn LiberECO schreibt auch nur per Email.
Der freundlichen Dame von “LiberEco” nannte ich meine Kundennummer und fragte direkt, ob meine Email und mein Fax mit meiner Forderungszurückweisung angekommen waren und wie es nun mit der Angelegenheit aussieht. Plötzlich wurde mir nach kurzer (ca. 1 Minute lautloser Wartezeit) und nach interner Rücksprache mitgeteilt, das nun alles in Ordnung sei und geregelt ist.
Wie, was ist denn geregelt? Fragte ich nach.
Antwort: Nun Ihre Kündigung ist eingegangen und wurde akzeptiert.
Achja, dachte ich mir, es war zwar nur ein Widerspruch und Zurückweisung der Forderung, aber wenn es nun eine Kündigung meiner Mitgliedschaft bedeutet – ist auch gut.
Würden Sie mir dies bitte schriftlich noch mitteilen, von mir aus auch per Email?
Antwort: Ja, das kann ich machen.
Es folgte die freundliche gegenseitige Verabschiedung am Telefon.
Fazit: Ein kurzes, freundliches und klärendes Gespräch am Telefon mit dem Inkassodienstleister.
Die Bestätigung kam umgehend per Email:
Sehr geehrter Kunde,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das am 12.09.2011 geführte Telefonat und teilen Ihnen mit, dass am 07.09.2011 die Mitgliedschaft gekündigt wurde.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Plötzlich war die Klärung mit “LiberEco” möglich, einige Tage zuvor hieß es noch, das dies mit MusicStar geklärt werden müsse.
Mein Account auf MusicStar.de ist nun gelöscht.
Update (09.10.2011): Mein Kunden-Acount ist urplötzlich gegen meinen Willen wieder da!
Fazit: Musicstar löst keine Kundenaccounts, auch wenn dies von Musicstar bestätigt wurde.
Ist das nun alles gewesen?
Nein – Es geht noch weiter …
Die MusicStar GmbH ist auf meinen Blog aufmerksam geworden.
Am 14.09.2011 kontaktierte mich telefonisch der Rechtsanwalt der MusicStar GmbH.
Zitat: SAT1 Akte 20.11
Wichtiger Hinweis für betroffene Kunden
Der Geschäftsführer der musicstar GmbH ist nach Ausstrahlung des AKTE-Beitrags bereit, allen Kunden, die unfreiwillig das Produkt “musicstar Songflat” abgeschlossen haben, die Nutzungsgebühren zu erstatten.
Betroffene Kunden sollen sich unter Bezug auf den AKTE-Beitrag an den Kundenservice (service@musicstar.de oder Post & Fax) wenden.
Musicstar.de – Worher kommt das Musikangebot ?
11.09.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
MusicStar bietet die Musikdownload-Angebote über den Kontentpartner Kontor New Media GmbH an.
Über Kontor New Media GmbH
Wir sind ein führender Digitalvertrieb für unterschiedlichste Medieninhalte. Über unser internationales Vertriebsnetz, bestehend aus allen weltweit relevanten Content Providern wie iTunes, Amazon, Deutsche Telekom, Napster, Beatport, eMusic, Spotify, Vodafone Live oder YouTube/Google, vermarkten wir überaus erfolgreich Musik, Musik Videos und ganze Musikkonzerte, Spielfilme, TV-Serien und E-Books.
Kontor New Media bietet über die eigene Promotionabteilung verkaufsfördernde Unterstützung bei unseren Partnerportalen an. In Zusammenarbeit mit dem Labelmanager und dem Rechteinhaber können hier besondere Aktionen und Kampagnen abgesprochen werden. Mit entsprechenden Argumenten zu Promotionmaßnahmen rund um ein Produkt können so Platzierungen/Features in den verschiedenen Shop ermöglicht werden.
Fazit: MusicStar sorgt mit ihrem unseriösen handeln dafür, das immer weniger Musik auf anderen Musikportalen angeboten wird.
Ein schwarzes Schaf schädigt die gesamte Branche.
Das Musik-Angebot schrumpft weiter
Wie man an dem immer weiter schrumpfenden Musikangebot auf musicstar.de sieht, entziehen und kündigen immer mehr Plattenfirmen die Rechte und Lizenzen gegenüber Musicstar.
Verständlich, denn warum sollte die Musikindustrie Musicstar weiterhin Musik anbieten lassen, wenn die Kunden verärgert werden und somit auch ein negatives Licht auf Plattenfirmen und Künstler fallen.
Ein Kunde kauft im Internet legal Musik, die Erfahrung, ob die Erfahrung positiv oder negativ ausfällt, wird ein Kunde immer mit einem Künstler in Verbindung bringen.
Musicstar – Abzocke – Beweise vorhanden – Die Hintergründe aufgedeckt.
08.09.2011 von admin
Abgelegt unter Abofalle, Musicstar GmbH

MusicStar.de – Meine Nachforschungen und Recherchen haben sich gelohnt. Endlich kann ich weitere detailierte Aussagen treffen und bekanntgeben.
Lesen Sie was ich herausgefunden habe. In diesem Beitrag werden Ihnen die Augen geöffnet und Sie erhalten Antworten auf Fragen, die Ihnen von der Presse oder dem TV nicht beantwortet werden.
Geheime Tricks aus der Abzockerbranche und vieles mehr.
Fakten, Beweise und wie es vielen Opfern ergehen kann und gegebenenfalls noch ergehen könnte, wenn man in die Fänge der Firmen MusicStar.de und der beauftragten Inkassofirma liberECO payment solutions KG gerät.
Am Anfang funktionierte alles Bestens. Dann folgte das unfassbare.
Gutscheine – Jeder freut sich, wenn man etwas geschenkt bekommt – das ist wie Weihnachten, oder?
Produkte unseres täglichen Lebens, die uns immer wieder begegnen, glänzen und locken mit Gutscheinen auf den Verpackungen für kostenlose Musik aus dem Internet.
MusicStar: Gutscheine findet man auf Produkten von bekannten Herstellern – letztes Update 19.10.2011
28.08.2011 von admin
Abgelegt unter Musicstar GmbH
MusicStar Gutscheine sind und waren auf Produkten vieler bekannter Markenhersteller aufgedruckt oder aufgeklebt.
Die Gutscheine konnte man bei MusicStar.de einlösen, die Gefahr dabei in eine Abofalle zu gelangen ist aktuell weiterhin gegeben.
Nach aktuellem Kenntnisstand wird hier folgende Liste veröffentlicht, damit Betroffene, die in die Abofalle bei MusicStar geraten sind,
wissen an welchen Markenhersteller sie sich wenden sollten, um Unterstützung durch das Unternehmen zu erhalten.
Auf folgenden Produken befindet oder befand sich ein Gutschein für MusicStar
Hinweis: Viele Markenhersteller haben bereits die Gutscheine nicht mehr auf ihren Produktverpackungen, leider aber noch nicht alle.
Bärenmarke
Becks
HELA Ketchup
Herlitz
Melitta
Müllermilch
Ritter Sport
Trumpf Schogetten (Guscheine weiterhin auf den Produkten)
Tempo
Wagner Pizza
Birkel Teigware GmbH – 3Glocken Nudeln
Update: 18.10.2011
ADAC
DailyDeal
Computerbild
OBI
ITS Reiseportal
Mentos
GIGA.de /Freeload
Mein Aufruf und meine Bitte an alle Kunden in Deutschland
Die Liste der genannten Markenartikler soll das Ausmaß der Werbekampagne von Musicstar verdeutlichen. Kein Markenartikler wird durch Nennung an den Pranger gestellt oder ein Vorwurf gemacht, die Werbeaktion von Musicstar unterstützt zu haben. Die Markenartikler sind genauso auf die Versprechungen von Musicstar hereingefallen, wie all die Musicstar-Kunden, die in die Abofalle getappt sind. Ich bitte jeden Verbraucher um folgendes: Wenn Ihr ein Produkt in der Vergangenheit gern gekauft habt, sei es weil euch das Produkt schmeckt oder gefällt, dann kauft das Produkt weiterhin und bringt damit zum Ausdruck, das Ihr hinter der Marke eures Lieblingsproduktes steht. Genießt bitte weiterhin die großartige Vielfalt unserer Produkte in Deutschland und stärkt bitte so den Rücken der Unternehmen, die uns seit Jahren und Jahrzehnten mit Ihren Produkten das Leben verschönern und versüßen.
An alle: Bitte meldet weiter Unternehmen die Gutscheine von MusicStar.de auf Produkten haben, damit die Liste ergänzt werden kann.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Musicstar.de – In die Abofalle getappt und jetzt?
28.08.2011 von admin
Abgelegt unter Abofalle, Musicstar GmbH
Du bist in die Abofalle bei MusicStar getappt?
Hier sind einige Tipps wie man sich dagegen wehrt.

Was macht man, wenn man in die Abofalle getappt ist und die 14 tägige Widerruffrist abgelaufen ist?
Ist die Frist für das Probeabo abglaufen, dann lade keine Musik raus, denn damit nutzt Du das Abo!
Fechtet das Abo wegen Irrtum bei MusicStar schriftlich an. Zahle die Rechnung nicht.
Falls ein Inkasso-Unternehmen von dir Geld haben möchte, dann auch NICHT bezahlen. Ein Inkassounternehmen ist nichts anderes als eine Firma, die für andere Firmen Geld eintreiben will, dadurch verdienen die Geld. Das Inkasso-Unternehmen prüft nicht, ob du MusicStar wirklich Geld schuldest. Die wollen einfach nur an der Abofalle mitverdienen.
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Musicstar.de Abofalle (So tappst Du nicht in die Abofalle und kommst wieder raus) Update
06.08.2011 von admin
Abgelegt unter Abofalle, Musicstar GmbH
Vorsicht Abofalle bei Musicstar.de !
Nach der Aufforderung zur Passwortänderung bei musicstar in der Abofalle!
Auch beim Bestellen von Musik per MusicStar Gutschein, besteht die Gefahr in die Abofalle zu tappen.
Hier erklär ich Dir Schritt für Schritt, wie Du innerhalb der 14 Tage Widerrufsrecht wieder aus dem Abo kommst.
Ich erklär Dir auch wie Du nicht in die Abofalle tappst.
Wichtigste Gebot auf MusicStar.de lautet: Lesen, lesen und nochmals lesen.
Die Gefahr der Abofalle lauert nicht in den AGB, sondern im eigentlichen Bestellprozess.
Oh, Oh – Jetzt ist schnelles handeln angesagt und der Widerruf online auf musicstar.de abzugeben.
Verliere keine Zeit und handel jetzt sofort.




